Wichtiger Hinweis für Hauseigentümer zur Erdung bzw. zum Potenzialausgleich
Wichtiger Hinweis für Hauseigentümer zur Erdung bzw. zum Potenzialausgleich
Gepostet am 16. November 2017
Die Erdung von elektrischen Anlagen über öffentliche metallene Wasserleitungen ist nicht zulässig!
Die Sicherheit der elektrischen Anlage Ihres Hauses wird möglicherweise durch eine Erdung über das öffentliche Wasserrohrnetz erreicht.
Nach den geltenden VDE Bestimmungen ist es nicht mehr zulässig, das Wasser-rohrnetz für die Erdung zu benutzen. Zwei wichtige VDE – Bestimmungen für das Errichten einer Erdungsanlage sind die DIN VDE 0100 T 410 „Schutz gegen elektrischen Schlag“ und die DIN VDE 0100 T 540 „Erdung, Schutzleiter, Potenzialausgleichsleiter“.
Im Zuge von Erneuerungs-, Auswechslungs- bzw. Reparaturarbeiten an Wasser-leitungen werden die bestehenden Hausanschlussleitungen aus Metall mehr und mehr durch Leitungen aus Kunststoff ersetzt. Bei Rohrschäden werden Rohrstücke aus Kunststoff bzw. Kupplungen mit Gummidichtungen eingesetzt. Kunststoff leitet den Strom nicht.
Damit verliert das öffentliche Wasserrohrnetz seine Funktion als Erder. Bei Anlagen, in denen das Wasserrohrnetz noch als Erder, Erdungsleiter oder Blitzschutzerder verwendet wird, sind daher ggf. Maßnahmen an der Elektroinstallation erforderlich. Nach den einschlägigen Bestimmungen ist für die ordnungsgemäße Errichtung, Erweiterung, Änderung und Instandhaltung der elektrischen Anlage hinter der Hausanschlusssicherung der Anschlussnehmer (in der Regel der Eigentümer) verantwortlich.
Wir empfehlen Ihnen, dass Sie aus Sicherheitsgründen die Elektroinstallation Ihres Hauses von einem eingetragenen Elektroinstallateur dahingehend überprüfen und ggf. den geänderten Bedingungen (z.B. Staberder oder Banderder) anpassen lassen. Ohne ausreichende elektrische Schutzmaßnahmen besteht unter Umständen Lebensgefahr für Hausbewohner und für die mit Wasserleitungsarbeiten beauftragten Handwerker.
Die Kosten für die Überprüfung und die ggf. erforderlichen Erneuerungsmaßnahmen gehen zu Ihren Lasten, da Sie nach den geltenden gesetzlichen Regelungen als Anschlussnehmer für den ordnungsgemäßen Zustand der elektrischen Anlage verantwortlich sind.
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass bei Eintritt etwaiger Personen- oder Sachschäden, die infolge der Nutzung des Wasserrohrnetzes zur Erdung der elektrischen Anlage entstehen, eine Haftung der TWRS GmbH ausgeschlossen ist!
Bei Fragen bzgl. der Vorgehensweise zur nachträglichen Erdung oder zu Ihrer Hausinstallation wenden Sie sich bitte an einen Elektroinstallateur. Für sonstige Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Unzulässig Erdung
Erdung nach DIN VDE 0100
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