UPDATE zur Pressemitteilung vom 14.08.2025: Bakteriologische Beeinträchtigung des Trinkwassers Abkochgebot für den Ortsteil Hemmersdorf der Gemeinde Rehlingen-Siersburg aufgehoben

Gepostet am 18. August 2025

Im Bereich der Gemeinde Rehlingen-Siersburg – in den Ortsteilen Biringen, Fürweiler, Gerlfangen, Hemmersdorf und Oberesch – wurde im Rahmen von Routinekontrollen des Trinkwassers eine mikrobiologische Verunreinigung festgestellt.

 

Für den Ortsteil Hemmersdorf konnte eine Beeinträchtigung des Trinkwassers durch eine Nachprobe ausgeschlossen werden: Für den Ortsteil Hemmersdorf sind daher alle Maßnahmen aufgehoben.

 

Für die Ortsteile Biringen, Fürweiler, Gerlfangen und Oberesch bleibt das Abkochgebot bestehen.

 

Die Ursache der Verunreinigung wird geklärt und Maßnahmen zur Behebung der Störung sind eingeleitet. Unter anderem werden engmaschige bakteriologische Kontrollen durchgeführt.

 

Für Rückfragen erreichen Sie uns jederzeit unter folgender Telefon-Notrufnummer:

 

06835 501933

 

 

frühere Pressemitteilung vom 14.08.2025:

Bakteriologische Beeinträchtigung des Trinkwassers

Abkochgebot für die Ortsteile Biringen, Fürweiler, Gerlfangen, Hemmersdorf und Oberesch der Gemeinde Rehlingen-Siersburg

Im Bereich der Gemeinde Rehlingen-Siersburg – in den Ortsteilen Biringen, Fürweiler, Gerlfangen, Hemmerasdorf und Oberesch – wurde im Rahmen von Routinekontrollen des Trinkwassers eine mikrobiologische Verunreinigung festgestellt.

Es sind nur die genannten Ortsteile betroffen!

 

Diese mikrobiologische Verunreinigung kann unter Umständen Ihre Gesundheit beeinträchtigen.

 

Die Ursache der Verunreinigung wird geklärt und Maßnahmen zur Behebung der Störung sind eingeleitet. Unter anderem werden engmaschige bakteriologische Kontrollen durchgeführt.

 

In Abstimmung mit dem Gesundheitsamt Saarlouis wurde, gemäß dem bestehenden Maßnahmenplan nach Trinkwasserverordnung, ab dem 14.08.2025 eine Schutzchlorung angeordnet.

Mit der Wirkung der Schutzchlorung ist zu Beginn der KW 34 zu rechnen.

 

Von nun an gilt ein Abkochgebot!

 

Dies bedeutet, dass Sie das Wasser für die nachfolgend aufgeführten Zwecke mindestens 3 Minuten sprudelnd kochen lassen müssen:

  • Zubereitung von Nahrung, insbesondere für Säuglinge, Kleinkinder, Alte und Kranke

  • Abwaschen von Salaten, Gemüse und Obst

  • Herstellen von Eiswürfeln zur Kühlung von Getränken

  • Zähneputzen

  • medizinische Zwecke (Reinigung von Wunden, Nasenspülung etc.)

 

Das gekochte und soweit wie nötig abgekühlte Wasser können Sie wie bisher verwenden. Die Körperpflege (Waschen, Duschen, Baden) kann mit nicht abgekochtem Wasser erfolgen, sofern darauf geachtet wird, dass das Wasser nicht getrunken wird bzw. auf offene Wunden kommt. Für die Toilettenspülung benötigen Sie kein abgekochtes Wasser.

 

Für Haustiere und Vieh benötigen Sie kein abgekochtes Wasser.

 

Bitte informieren Sie auch Ihre Mitbewohner und Nachbarn über diese Maßnahmen!

 

Wir werden Sie umgehend informieren, wenn das Wasser wieder uneingeschränkt genutzt werden kann oder das Abkochgebot aufgehoben werden kann.

 

Für Rückfragen erreichen Sie uns jederzeit unter folgender Telefon-Notrufnummer:

06835 501933.