Schutz Ihrer Trinkwasserinstallation in Gebäuden! Hier: Auswirkungen der Corona-Pandemie
Schutz Ihrer Trinkwasserinstallation in Gebäuden! Hier: Auswirkungen der Corona-Pandemie
Gepostet am 9. April 2020
Information des DVGW Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches e.V.
Aus aktuellem Anlass (Auswirkungen der Corona-Pandemie) möchten wir Sie auf die folgende Information des DVGW zum Schutz Ihrer Trinkwasserinstallation in Gebäuden hinweisen. Diese gilt im Übrigen auch für sonstige Stillstandszeiten, z.B. in den Ferien, Betriebsferien oder bei verordneten Betriebsunterbrechungen.
Im Zuge der Maßnahmen gegen das Corona-Virus kann es vorkommen, dass Gebäude oder Gebäudeeinheiten wie Wohnungen eine längere Zeit nicht genutzt werden können (z.B. Betriebe, Schulen, Ferienwohnungen, Hotels, Geschäfte, Fitnessstudios, Vereinsheime u.a.). Dann muss der bestimmungsgemäße Betrieb aufrechterhalten werden oder die Trinkwasserinstallation vorüber-gehend stillgelegt werden.
Zum Schutz des Trinkwassers sind die Vorgaben der DIN EN 806-5 und der DIN 1988-100 zu beachten.
Was heißt das für Sie?
Sollte abzusehen sein, dass Sie die Anlage bis auf weiteres nicht mehr benutzen, müssen Sie
entweder den bestimmungsgemäßen Betrieb aufrechterhalten
oder die Trinkwasserinstallation vorübergehend stilllegen (Betriebsunterbrechung).
Was ist der bestimmungsgemäße Betrieb?
Bestimmungsgemäßer Betrieb einer Trinkwasserinstallation bedeutet die Durchströmung, das heißt, die regelmäßige Nutzung aller Wasserhähne und anderer Entnahmestellen (Duschen, Toiletten…) im Gebäude bzw. in der Wohnung. Dieser ist dann gegeben, wenn das Trinkwasser in der Anlage mindestens alle sieben Tage, besser alle drei Tage, vollständig ausgetauscht wird. Dies kann durch regelmäßiges Öffnen aller Wasserhähne sichergestellt werden (z. B. wenn Sie in den Urlaub fahren und jemand Ihre Blumen gießt, sollte die Person alle Wasserhähne einmal pro Woche öffnen und das Wasser fließen lassen). Ein solcher bestimmungsgemäße Betrieb kann auch durch Spülarmaturen automatisch sichergestellt werden. Es gibt verschiedene Anbieter solcher Armaturen auf dem Markt.
Was bedeutet es, die Trinkwasserinstallation vorübergehend stillzulegen (Betriebsunter-brechung)?
Bei einer längerfristigen Stilllegung einer Trinkwasserinstallation in einem Gebäude ist diese mit Trinkwasser befüllt zu belassen und am Hausanschluss an der Hauptabsperrarmatur abzusperren. Ist eine Wohnung und kein ganzes Gebäude betroffen, ist die Absperrarmatur in der Zuleitung zur Wohnung abzusperren. Nur in wenigen Ausnahmefällen ist es notwendig, die Anlage zu entleeren. Dies ist möglichst zu vermeiden, da durch die Entleerung auch Verschmutzungen und Verkeimungen in die Trinkwasserinstallation eingetragen werden können.
Wie wird eine Trinkwasserinstallation wieder in Betrieb genommen?
Hierzu genügt es üblicherweise, alle Entnahmestellen vollständig zu öffnen und das Wasser bis zur Temperaturkonstanz abfließen zu lassen. Dies können Sie leicht überprüfen, indem Sie Ihren Finger in den Wasserstrahl halten, bis sich die Temperatur des kalten Trinkwassers sich nicht mehr ändert.
Sollte Ihre Trinkwasserinstallation entleert oder länger als sechs Monate im befüllten Zustand belassen worden sein, beauftragen Sie bitte ein Fachinstallationsunternehmen zur sicheren Wiederinbetriebnahme der betroffenen Trinkwasserinstallation. Denn die Leitungen sind vor Inbetriebnahme ggf. erneut gründlich nach DIN EN 806-4 zu spülen.
Wie finden Sie ein Fachinstallationsunternehmen?
Eingetragenen Fachinstallationsunternehmen im Saarland werden beim VEWSaar e.V. in einem zentralen Verzeichnis „Installateurverzeichnis Gas / Wasser“ gelistet. Das Installateurverzeichnis finden Sie unter: https://www.vewsaar.de/index.php?id=43
Nähere Informationen zum Betrieb Ihrer Trinkwasserinstallation finden Sie auf der Website des DVGW. https://www.dvgw.de/themen/wasser/verbraucherinformationen/trinkwasser-installation/
Selbstverständlich können Sie sich für weitere Fragen im Zusammenhang mit Ihrer Trinkwasserinstallation /-versorgung gerne an uns wenden. Tel. 06835 / 508-406
Aktuelle Hinweise finden Sie auch auf unserer Startseite https://www.twrs-gmbh.de
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