Neue Corona-Regeln für das Rathaus

Gepostet am 21. Januar 2022

Neue Corona-Regeln für das Rathaus

Auf Grund der stetig steigenden Corona-Infektionszahlen gilt im Rathaus und im Bauhofgebäude der Gemeinde Rehlingen-Siersburg ab 24.1.2022 für den Publikumsverkehr die 3G-Regel (Geimpft, Genesen, Getestet). Grundlage für die Regelung ist die aktuell geltende Rechtsverordnung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie.

Der Zugang ist nur mit Vorweis eines prüfbaren Genesungs-/Impf- oder tagesaktuellen Testzertifikats möglich. Im Rathaus wird die Einhaltung der 3G-Regel im Eingang kontrolliert. Es wird deshalb dringend darauf hingewiesen, dass alle Bürgerinnen und Bürger beim Betreten des Rathauses die entsprechenden Nachweise (Impfnachweis, Genesenen-Nachweis oder tagesaktueller Testnachweis) mitführen und vorzeigen müssen.

Bei fehlendem 3G Nachweis wird der Zugang verweigert. Da in der Gemeinde Rehlingen-Siersburg eine Reihe von Testzentren in Betrieb sind und damit ausreichend Testmöglichkeiten bestehen, sehe ich die Einhaltung der 3G-Regelung auch für umsetzbar. Alle Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, sich mit ihren Anliegen vorrangig per eMail oder Telefon an die zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gemeinde Rehlingen-Siersburg zu wenden.

Das Rathaus soll nur bei wirklich dringenden und nicht aufschiebbaren Anliegen aufgesucht werden. In diesen Fällen wird um eine rechtzeitige Terminvereinbarung mit den zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Gemeindeverwaltung gebeten. Für diese Maßnahme bitte ich Sie alle um Verständnis und Ihre konstruktive Mitwirkung. Bleiben Sie bitte alle gesund und fürsorglich im Umgang miteinander. Schützen Sie die Anderen, dann schützen Sie sich selbst.

Mit freundlichen Grüßen
J. Pawlak
Bürgermeister