Hinweis zur Jahresverbrauchsabrechnung 2017

Gepostet am 15. Dezember 2017

Um eine jahresbezogene Verbrauchsabrechnung zu gewährleisten, werden die Zählerstände auf den Stichtag 31.12.2017 hochgerechnet. Da zum 01.01.2018 eine Erhöhung des Arbeitspreises Wasser erfolgt, ist damit auch sichergestellt, dass die Verbrauchsmenge des Jahres 2017 zum (niedrigeren) Tarif des Jahres 2017 abgerechnet wird. Dies ist auch in Ihrem Interesse.

Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

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