
Erhöhung der Wasserpreise ab 01.01.2018
Erhöhung der Wasserpreise ab 01.01.2018
Gepostet am 15. Dezember 2017

Anpassung des Arbeitspreises Wasser aufgrund der Änderung des 'Saarländischen Grundwasserentnahmeentgeltgesetzes'
Die saarländische Landesregierung hat am 5.12.2017 den Haushalt für das Haushaltsjahr 2018 beschlossen. Dieser beinhaltet u.a. auch eine Erhöhung des Grundwasserentnahmeentgelts von 7 c/cbm auf 10 c/cbm, das von den Wasserversorgern für die jeweils geförderte Grundwassermenge - einschließlich benötigter Mengen für den Betrieb der Wasseraufbereitungsanlagen, den Betrieb des Rohrnetzes und die aus Rohrbrüchen rührenden Wasserverluste - an das Land zu entrichten ist. Zudem entfällt die Entlastung, dass auf eine Jahresfreimenge von 35 cbm verbrauchten Wassers pro privater Kunde kein Grundwasserentnahmeentgelt berechnet wird. Die gesetzliche Neuregelung führt daher zu einer Erhöhung des Arbeitspreises Wasser um 15 c/cbm auf 1,80 €/cbm zzgl. MwSt mit Wirkung zum
1. Januar 2018.

Anpassung des Grundpreises Wasser
Das Wasserwerk Siersburg ist in die Jahre gekommen und entspricht nicht mehr dem Stand der Technik. Dies haben Sie als Kunde auch bereits zu spüren bekommen, da seit über einem Jahr eine Schutzchlorung aufgrund bakteriologischer Beeinträchtigungen erforderlich ist. Nach umfangreichen Untersuchungen und Begutachtungen hat sich gezeigt, dass eine grundhafte Sanierung der Wasseraufbereitungsanlage notwendig ist. Dabei soll neben dem bestehenden 'alten' Gebäude ein kleinerer Erweiterungsbau mit einer geschlossenen Filteranlage entstehen, damit die Eintrittswege für bakteriologische Beeinträchtigungen auf ein absolutes Minimum reduziert werden können. Die bisher genutzte 'offene' Filteranlage hat sich diesbezüglich leider als sehr anfällig erwiesen. Mit den durchzuführenden Investitionsmaßnahmen in einer Größenordnung von derzeit geschätzt € 1,4 Mio sind allerdings auch höhere Kosten für die Wasserversorgung verbunden.
Wir sehen uns daher leider gezwungen, den Grundpreis Wasser ab dem 1. Januar 2018 um 1,50 €/Monat auf 10,80 €/Monat zzgl. MwSt anzuheben.
Die Erhöhung dient nicht zuletzt der Sicherstellung einer qualitativ einwandfreien Versorgung unserer Kunden.

Die Anlage II zu der Verordnung über die Allgemeinen Bedingungen über die Versorgung mit Wasser (AVBWasserV) ist mit Wirkung zum 1. Januar 2018 entsprechend angepasst worden.
Bitte beachten Sie auch das auf unserer Homepage https://www.twrs-gmbh.de/downloads/ veröffentlichte ab 1. Januar 2018 gültige Preisblatt.
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